Die Pflegeversicherung spielt eine große Rolle bei der Finanzierung der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Inanspruchnahme der Pflegeleistung bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Dieser richtet sich immer nach dem jeweiligen Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person.
Pflegegrade und Leistungen:
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient zur Unterstützung von Betreuungs- und Haushaltsführungsleistungen im häuslichen Umfeld.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, wenn diese durch eine ärztliche Verordnung verschrieben werden. Bei der Krankenkasse ist daher kein Pflegegrad nötig. Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie das Medikamentenverabreichen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und die Wundversorgung. Gerne beraten wir Sie zu den Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden können.
Diese Leistungen dienen dazu, pflegende Angehörige für einen bestimmten Zeitraum zu entlasten.
Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihrer Pflegeleistungen? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten an. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich umfassend informieren!
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